Unsere AVB (nur für unsere Fachhändler)
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Händler) der Legamaster GmbH
(Stand: März 2018)
1. Geltungsbereich, Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ("AVB") gelten für alle Verträge, die den Verkauf von Produkten ("Ware") durch die Legamaster GmbH mit Sitz in Ahrensburg, Deutschland ("wir" oder "Legamaster") an ihre Händler ("Kunde") zum Gegenstand haben. Sie gelten auch für künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut hierauf hinweisen.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AVB abweichende oder diese ergänzende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis sowie diese AVB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AVB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
1.3 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden gehen diesen AVB vor. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Geschäfts getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dasselbe gilt für rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen (z.B. Fristsetzungen, Rücktrittserklärungen, Kündigungen, Mängelanzeigen), die nach Vertragsschluss vom Kunden abgegeben werden.
1.4 Diese AVB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produkt-beschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form) überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
2.2 Die Bestellung der Waren durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die bestellte Ware an den Kunden versenden oder die Annahme der Bestellung innerhalb angemessener Frist schriftlich bestätigen (Auftragsbestätigung).
2.3 Der Lieferumfang und die Spezifikationen der Ware gehen ausschließlich aus unserer Auftragsbestätigung hervor oder, falls eine solche nicht vorliegt, aus unserem Angebot.
3. Lieferung, Liefer- und Annahmeverzug
3.1 Unsere Angaben zu den Produkten (z.B. Gewichte, Maße und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
3.2 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Sofern die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig sind, gelten sie für die Zahlungsfälligkeit als selbständige Lieferung.
3.3 Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich unsere Lieferungen EXW Lochem, Niederlande (Incoterms 2010), der Ort unseres europäischen Zentrallagers.
3.4 Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von uns ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sind. Ansonsten handelt es sich um „ca.- Fristen“.
3.5 Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und werden eine vom Kunden erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
3.6 Der Eintritt des Lieferverzuges bestimmt sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall (mit Ausnahme des Fixgeschäfts) ist aber eine Mahnung des Kunden erforderlich. Unsere Haftung im Falle des Lieferverzuges ist gem. Ziffer 7.11 begrenzt.
3.7 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine Lagerpauschale iHv 5% des Warenwertes pro Monat, beginnend mit der Lieferfrist bzw. - mangels einer Lieferfrist - mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Listenpreise. Die Preise verstehen sich ab Werk/Lager zzgl. Verpackung und zzgl. Versand, der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Die Zahlung durch Hingabe eines Schecks oder Wechsels erfolgt erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.
4.2 Die Frachtkosten werden durch die gesonderten Versandbedingungen pro Produktgruppe „Klassische Medien“ und „Digitale Medien“ geregelt, die in der gültigen Form als Bestandteil der jeweiligen Preisliste zu finden sind. 4.3 Rechnungsbeträge sind grundsätzlich und ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug.
4.4 Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäfts-beziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen und können einen entsprechenden Vorbehalt bis spätestens mit der Auftragsbestätigung erklären. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Regelungen zur Leistungsverweigerung und (ggf. nach Fristsetzung) zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
4.5 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Bei Mängeln der Waren bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
5 Versand, Gefahrübergang, Abnahme
5.1 Auf Verlangen des Kunden, wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
5.3 Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem wir versandbereit sind und dies dem Kunden angezeigt haben.
5.4 Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn (a) die Lieferung erfolgt ist, (b) wir dies dem Kunden unter Hinweis auf diese Abnahmefiktion mitgeteilt haben und den Kunden zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert haben und (c) der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe eines nicht nur unwesentlichen und tatsächlich bestehenden - bzw. zumindest aus objektiver Sicht naheliegenden - Mangels verweigert hat.
6. Aufmachungsänderung und Gewerbliche Schutzrechte
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist Legamaster verpflichtet, die Lieferung lediglich innerhalb der Europäischen Union frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen.
6.2 Wir haben an allen Bildern, Videos und Texten, die in unserem Werbemitteln veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Videos und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet. Eine Veränderung unserer Produkte oder deren Verpackung ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig; dies gilt auch für den Vertrieb veränderter Produkte oder Verpackungen.
7. Mängelhaftung, Allgemeine Haftungsbeschränkung
7.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben die Sondervorschriften für den Rückgriff des Unternehmers bei Endlieferung der Waren an einen Verbraucher im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs (§§ 445a, 445b BGB in Verbindung mit §§ 474, 478 BGB). Etwaige von uns eingeräumte Herstellergarantien gelten nur gegenüber Endkunden.
7.2 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seiner gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflicht (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Reklamationen wegen unvollständiger, unrichtiger oder mangelhafter Lieferung sind unverzüglich nach Ablieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich gegenüber Legamaster anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 12 Tagen nach Ablieferung beziehungsweise Feststellung des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.
7.3 Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres.
7.4 Sofern der letzte Abnehmer in der Lieferkette ein Unternehmer ist (§ 14 BGB), verjähren Rückgriffsansprüche gem. § 445a Abs. 1 BGB ebenfalls innerhalb eines Jahres ab Ablieferung an den Kunden. In diesem Fall tritt die Verjährung jedoch frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Kunde die Ansprüche seines Abnehmers erfüllt hat. Diese Ablaufhemmung endet spätestens zwei Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die Sache dem Kunden abgeliefert haben.
7.5 Bei Mängeln der gelieferten Waren sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Gleiches gilt in dem Fall, dass eine vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Sofern wir nach einem Weiterverkauf der Ware wegen Mängelansprüchen seines Abnehmers vom Kunden in Regress genommen werden und der letzte Abnehmer in der Lieferkette ein Unternehmer ist (§ 14 BGB), bedarf es entgegen der gesetzlichen Bestimmung in § 445a Abs. 2 BGB stets der auch sonst erforderlichen Fristsetzung für die in § 437 BGB bezeichneten Rechte.
7.6 Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen - einschließlich der erforderlichen Aus- und Einbaukosten - tragen wir, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt. Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatzanspruch sind jedoch insoweit ausgeschlossen, als die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem vertraglich vereinbarten oder sich aus den Umständen ergebenden bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.7 Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde unter den in Ziffer 7.12 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
7.8 Der Kunde hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere auch die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten; wir können eine geschuldete Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
7.9 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung. Sie gilt ferner nicht für solche Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, solcher chemischer, elektrochemischer, elektrischer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind oder aufgrund fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder von uns nicht autorisierte Dritte entstehen, sofern uns hier kein Verschulden trifft. Bei den Produkten der „Digitalen Medien“ ist eine gültige Zertifizierung des Montagepersonals zwingend notwendig. Ebenfalls ausgeschlossen sind Mängelansprüche, die auf Veränderung der Ware, unsachgemäßen Einbau in eine andere Sache oder unsachgemäßes Anbringen an eine andere Sache durch den Kunden oder einen Dritten oder unsachgemäße Reparaturen zurückzuführen sind.
7.10 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.11 Unsere Haftung wegen Lieferverzuges ist - ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - auf einen Betrag von maximal 25% des Nettokaufpreises begrenzt.
7.12 Wir haften auf Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach den gesetzlichen Vorschriften. Unsere Haftung ist jedoch auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Im Fall leicht fahrlässig verursachter Pflichtverletzungen haften wir nur bei (1) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (2) Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, (3) Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware, (4) aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder (5) arglistigem Verschweigen eines Mangels.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, unser Eigentum.
8.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. Wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben bzw. eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
8.4 Der Kunde ist bis auf Widerruf (s. Ziffer 8.6 unten) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern bzw. zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
8.5 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 8.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
8.6 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 8.3 geltend machen. Ist dies jedoch der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner benennt, alle zum Einzug notwendigen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
8.7 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 9. Datenschutz Die mitgeteilten Kundendaten werden von uns nach Maßgabe des geltenden Rechts für den Zweck der Abwicklung des Vertrags, d.h. soweit dies für die Begründung und Durchführung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses und/oder weiterer Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden erforderlich ist, gespeichert und verarbeitet. 10. Anwendbares Recht/Gerichtsstand 10.1 Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht, CISG) findet keine Anwendung. 10.2 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Ahrensburg. Wir sind alternativ berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.